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LSG Berlin, 29.10.1980 - L 15 An 12/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
Auszug aus LSG Berlin, 29.10.1980 - L 15 An 12/80
Die Entscheidung des Großen Senats des BSG, daß eine gesetzliche Fristvorschrift, deren Zweck wesentlich darin besteht, die Verwaltung vor unberechtigten Anträgen und vor Beweisschwierigkeiten zu schützen, dann nicht anwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des verspätet angemeldeten Anspruchs zweifelsfrei gegeben sind (vgl BSG 1961-06-09 GS 2/60 = BSGE 14, 246), findet auf die Fristen für eine Nachentrichtung nach §§ 10, 10a WGSVG keine Anwendung. - BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 80/74
Schlechtwettergeldantrag - Frist für Einreichung - Ausschlussfrist - …
Auszug aus LSG Berlin, 29.10.1980 - L 15 An 12/80
Die vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätze, daß ganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen eines Betroffenen möglicherweise Vorrang haben gegenüber einem nur geringfügigen Interesse der Verwaltung an der Wahrung einer Frist (vgl BSG 1976-06-23 12/7 RAr 80/74 = SozR 4100 § 72 Nr. 2), finden auf die Fristen für eine Nachentrichtung nach §§ 10, 10a WGSVG keine Anwendung.3.